Juleica – Sonderregelung

Wie viele von euch bestimmt bereits mitbekommen haben, sieht die neue Regelung im Landesjugendplan vor, dass Kinder- und Jugendgruppenbetreuer:innen eine JuLeiCaJuleica Jugendleitercard oder vergleichbare Ausbildung vorweisen müssen, um weiterhin finanzielle Zuschüsse zu erhalten. Gleichzeitig sind langjährig bewährte Ehrenamtliche aktiv, deren Wissen und Können nicht verloren gehen darf. Diesen Kräften war teilweise bislang nicht bewusst, welchen Nutzen die formale JuLeiCa-Beantragung hat. Bis zum 31.12.2023 können langjährig Aktive daher ausnahmsweise mit einem vereinfachten Verfahren zu einer JuLeiCa kommen.

Was ist die Juleica überhaupt?

Ein Instrument der Anerkennung, Wertschätzung und Unterstützung! Die Juleica ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit. Jede-/r Juleica-InhaberIn hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert und legitimiert die InhaberInnen gegenüber öffentlichen Stellen und Geldgebern.  Außerdem ermöglicht euch die Juleica privat und in der Jugendarbeit einige Vergünstigungen und Zuschüsse. Sie gilt somit als Qualitätsnachweis und Zeichen der Anerkennung. 

Wer darf eine JuLeiCa nach diesen Regelungen beantragen?

Antragsberechtigt sind Kinder- und Jugendbetreuer:innen die mindestens 3 Jahre in der Jugendarbeit tätig sind noch keine JuLeiCa besitzen.

Was muss ich tun?

Besuche eines der Seminare, das eine Verlängerung der JuLeiCa ermöglicht (siehe Seminarplan). Sende die Teilnahmebescheinigung gemeinsam mit einem Nachweis über einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als zwei Jahre) bis zum 30.11.2023 an monika.hordes@thw-jugend-bw.de und warte auf weitere Anweisungen.

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