Was ist der Landesjugendplan überhaupt?

Der Landesjugendplan umfasst alle Förderprogramme für Jugendliche des Landes Baden- Württemberg. Er wird jeweils gemeinsam mit dem Staatshaushaltsplan erstellt und vom Landtag beraten. Er stellt die Ausgaben des Sozialministeriums, des Kultusministeriums, des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, des Innenministeriums und des Umweltministeriums für die Bereiche Jugendarbeit, Jugendbildung und Jugendhilfe detailliert dar. 

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Wie werden die Maßnahmen abgerechnet?

Seit 2021 werden alle Maßnahmen über das Onlineportal
„oaseBW“ (Online-Antrag und Statistik-Erhebung Baden-Württemberg) abgerechnet.

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Für welche Maßnahmen kann ein Zuschuss gewährt werden?

Grundsätzlich können Jugendbildungs- und Jugenderholungsmaßnahmen bezuschusst werden. Mit der neuen Verwaltungsvorschrift (kurz: VwVVwV Verwaltungsvorschrift KJA), welche am 1.1.2022 in Kraft gesetzt wurde, wird es gravierende Änderungen geben, die sehr viele neue Möglichkeiten mit sich bringen werden. Es werden neue Förderbereiche, eine neue Kommentierung und natürlich neue Formulare geben!

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Wo finde ich die Formulare?

Alle Formulare sind auf oaseBW abrufbar.
Wo finde ich die Richtlinien zum Landesjugendplan?

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Wo finde ich die Richtlinien zum Landesjugendplan?

• www.jugendarbeitsnetz.de/Geld
• www.ljrbw.de

Darum geht es im Seminar:

  • Was ist der Landesjugendplan eigentlich?
  • Ein paar Ideen gefällig?
  • Was wird gefördert?Antragsbearbeitung und Hilfestellung zu den FormularenFormularübersichten
  • Sonstige „Geldtöpfe“

Hier findest du die Ausschreibung der letzten Veranstaltung über Finanzen und Landesjugendplan.